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   BGH, 30.03.1967 - II ZR 107/65   

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https://dejure.org/1967,8089
BGH, 30.03.1967 - II ZR 107/65 (https://dejure.org/1967,8089)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1967 - II ZR 107/65 (https://dejure.org/1967,8089)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1967 - II ZR 107/65 (https://dejure.org/1967,8089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Abwendung drohender Nachteile im Rahmen des Dienstvertragsverhältnisses - Ersatzpflicht wegen einer vom Gericht festgestellten Erpressung - Abhängigkeit einer Kündigung von der Erfüllung einer rechtsgrundlosen Forderung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56

    Rechtswidrigkeit einer Drohung

    Auszug aus BGH, 30.03.1967 - II ZR 107/65
    Selbst wenn der Kläger aber zur sofortigen Kündigung gemäß § 626 BGB berechtigt gewesen wäre, hätte er diesen Schritt gegenüber dem Beklagten zu 1 nicht von der Erfüllung solcher Forderungen abhängig machen dürfen, die unangemessen und im ganzen weder durch einen Rechtsanspruch, noch durch ein sittlich beachtliches Interesse gedeckt waren (vgl. BGHZ 25, 217 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56]).
  • BGH, 17.06.1953 - VI ZR 51/52

    Widerrufsanspruch bei Beleidigungen

    Auszug aus BGH, 30.03.1967 - II ZR 107/65
    Der Anspruch auf Widerruf einer Äußerung setzt neben der Unrichtigkeit einer darin enthaltenen Tatsachenbehauptung weiter voraus, daß die Äußerung für den Betroffenen einen Schaden oder doch einen im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung noch andauernden Störungszustand hervorgerufen hat, der durch den Widerruf beseitigt werden kann (BGHZ 10, 104; BGH MJW 1965, 35).
  • BGH, 01.10.1964 - VII ZR 225/62
    Auszug aus BGH, 30.03.1967 - II ZR 107/65
    Das Berufungsgericht brauchte Frau Dr. Ma. auch nicht noch einmal zu vernehmen, da es ihre Glaubwürdigkeit ebenso wie das Landgericht beurteilt hat (vgl. BGH NJW 1964, 2414).
  • RG, 14.02.1922 - VII 422/21

    Widerrechtliche Drohung

    Auszug aus BGH, 30.03.1967 - II ZR 107/65
    Der Versuch einer rechtswidrigen Willensbeeinflussung und damit ein grober Verstoß gegen die Pflichten eines Geschäftsführers liegen schon dann vor, wenn der Kläger sich vorgestellt hat, der Empfänger seines Briefes könne die Drohung ernst nehmen und sich dadurch zu den von ihm geforderten Vertragsänderungen veranlaßt sehen (vgl. BGH HJW 1957, 596, 598; RGZ 104, 79).
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